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Donnerstag, 18. Juli 2013

insolvenzverschleppung

Ist einem Unternehmer bekannt, dass sein Unternehmen den Tatbestand der Insolvenz erfüllt, bzw. unabkehrbar in naher Zukunft erfüllen wird, so ist er verpflichtet unumgänglich das Insolvenzverfahren zu beantragen. Tut er dies nicht, so ist dies ein Fall von Insolvenzverschleppung.
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