Donnerstag, 18. Juli 2013

insolvenzverschleppung

Ist einem Unternehmer bekannt, dass sein Unternehmen den Tatbestand der Insolvenz erfüllt, bzw. unabkehrbar in naher Zukunft erfüllen wird, so ist er verpflichtet unumgänglich das Insolvenzverfahren zu beantragen. Tut er dies nicht, so ist dies ein Fall von Insolvenzverschleppung.

Mittwoch, 17. Juli 2013

Insolvenz, Grund und Voraussetzung

Ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage seine Verbindlichkeiten zu bedienen, also Zahlungsunfähig ist - oder tritt der Fall ein, dass die Schulden des Unternehmens ein solches Ausmaß annehmen, dass der Tatbestand der Überschuldung eingetroffen ist, so befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz.
logo

Wirtschaft und Politik

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

insolvenzverschleppung
Ist einem Unternehmer bekannt, dass sein Unternehmen...
MamaWeißNichtAlles - 18. Jul, 08:19
Insolvenz, Grund und...
Ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage seine Verbindlichkeiten...
MamaWeißNichtAlles - 17. Jul, 15:24

Links

Suche

 

Status

Online seit 4579 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 18. Jul, 08:19

Credits


Grundwissen der BWL
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren